Ab dem 23.08.21 sieht die neue Corona-Landesverordnung vor, dass die Teilnahme an unseren Angeboten (innerhalb des Gebäudes) nur noch mit vollständiger Impfung, einem Genesungsnachweis oder eines negativen Testes gestattet ist.

Auszug aus der aktuellen Corona-Landesverordnung:

„Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, bzw. ein PCR-Test darf nicht älter sein als 48 Stunden. Vollständig Geimpfte (grundsätzlich zwei Impfungen und mindestens 14 Tage Abstand zur zweiten Impfung) und Genesene müssen keinen negativen Test vorlegen, sondern nur einen Nachweis. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Mit coronatypischen Symptomen darf an der Veranstaltung nicht teilgenommen werden. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene.“

Bei Kindern reicht ein Nachweis, dass diese wöchentlich 2 x im Rahmen der Schule negativ getestet wurden. Dies gilt für Kinder ab 6 Jahre.

Wir bitten Sie daher die jeweiligen Nachweise bei der/m Dozentin/en vorzuzeigen.

Ohne Nachweis ist eine Teilnahme an unseren Angeboten leider nicht mehr möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr FBS-Team